TARIFRECHT

E in Tarifvertrag regelt zunächst die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeber (-verbände) und Gewerkschaften, im Blickpunkt der Praxis stehen aber mehr die tariflichen Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen können. Ein Tarifvertrag kann also auch unmittelbar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutsame Rechte und Pflichten begründen. Manche Materien können sogar nur über einen Tarifvertrag geregelt werden.

Der traditionelle Flächentarifvertrag wird heute zunehmend wegen seiner fehlenden Flexibilität in Sondersituationen einzelner Betriebe kritisiert. Daher erscheint ein Verbandswechsel oder ein Verbandsaustritt oft erwägenswert. Im Hinblick auf gesetzliche Nachwirkungsvorschriften ist hier aber Vorsicht geboten! Als Alternative kommt der unternehmenseigene Haustarifvertrag in Betracht.

 

Meine Kompetenzen:

  • Überprüfung und Aktualisierung von Haustarifverträgen
  • Gestaltung von Haustarifverträgen
  • strategische Vorbereitung und Führung von Tarifverhandlungen (auch nach dem Harvard-Konzept)
  • Beratung bei Tarif-/Verbandswechseln und -austritten