QUALITÄT

1.

Schritt

VERTRAUEN


...Sie können mir vertrauen. Ich bin dazu verpflichtet, über alles, was ich im Zusammenhang mit einem Mandat von meinem Klienten erfahre, zu schweigen. Diese Schweigepflicht ist gesetzlich garantiert und gilt auch vor allen staatlichen Institutionen.


QUALITÄT


...ich diene nicht zwei Herren. Ich darf ein Mandat nur dann übernehmen, wenn ich mich vorher versichert habe, dass aufgrund eines bereits bestehenden Mandatsverhältnisses keine Interessenkollision besteht.

2.

Schritt


3.

Schritt

UNABHÄNGIGKEIT


...ich bin unabhängig. Sowohl gegenüber Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden als auch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung. Meine oberste Devise ist, alles zu unternehmen, was allein dem Interesse des Mandanten dient.


KOMPETENZ


...ich weiß, was ich tue. Kein anderes Berufsbild ist in der Rechtsberatung so qualifiziert wie das des Anwalts: Voraussetzung für den Beruf des Rechtsanwalts sind nach dem Abitur mindestens vier Jahre Studium sowie zwei Jahre Referendarzeit. Hinzu kommen Zusatzqualifikationen wie Promotion, Fachanwaltskurse etc.

4.

Schritt


5.

Schritt

ERFAHRUNG


...bei mir gibt es kein Auslaufmodell. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich laufend fortzubilden. Trägt man einen Fachanwaltstitel wird diese Verpflichtung von den Bundesrechtsanwaltskammern jährlich überprüft.

1.

Schritt

VERTRAUEN


...Sie können mir vertrauen. Ich bin dazu verpflichtet, über alles, was ich im Zusammenhang mit einem Mandat von meinem Klienten erfahre, zu schweigen. Diese Schweigepflicht ist gesetzlich garantiert und gilt auch vor allen staatlichen Institutionen.


2.

Schritt

QUALITÄT


...ich diene nicht zwei Herren. Ich darf ein Mandat nur dann übernehmen, wenn ich mich vorher versichert habe, dass aufgrund eines bereits bestehenden Mandatsverhältnisses keine Interessenkollision besteht.


3.

Schritt

UNABHÄNGIGKEIT


...ich bin unabhängig. Sowohl gegenüber Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden als auch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung. Meine oberste Devise ist, alles zu unternehmen, was allein dem Interesse des Mandanten dient.


4.

Schritt

KOMPETENZ


...ich weiß, was ich tue. Kein anderes Berufsbild ist in der Rechtsberatung so qualifiziert wie das des Anwalts: Voraussetzung für den Beruf des Rechtsanwalts sind nach dem Abitur mindestens vier Jahre Studium sowie zwei Jahre Referendarzeit. Hinzu kommen Zusatzqualifikationen wie Promotion, Fachanwaltskurse etc.


5.

Schritt

ERFAHRUNG


...bei mir gibt es kein Auslaufmodell. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich laufend fortzubilden. Trägt man einen Fachanwaltstitel wird diese Verpflichtung von den Bundesrechtsanwaltskammern jährlich überprüft.