SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

M it dem Arbeitsrecht ist in der Personalpraxis das Sozialversicherungsrecht untrennbar verbunden. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der gesetzlichen Zwangsversicherung, die das Ziel verfolgt, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfällen, Alter und Arbeitslosigkeit Leistungen an abhängig Beschäftigte zu gewähren.

Eine Vielzahl personeller Maßnahmen weist Schnittstellen zu diesem Rechtsgebiet auf. So stellt sich beispielsweise mit Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die Frage nach der Sozialversicherungspflicht, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen oft Fragen des Arbeitslosengeldanspruchs (Sperrzeit, Ruhen) im Vordergrund. Jedwede Personalmaßnahme sollte daher nicht nur unter dem rechtlichen Blickwinkel des Arbeitsrechtes, sondern auch aus der Sicht der Vorgaben des Sozialversicherungsrechts betrachtet werden.

 

Beratung zu:

  • Fragen der Sozialversicherungspflichtigkeit
  • Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit
  • Beitrags- und Meldepflichten
  • Berufsunfällen und -krankheiten
  • Arbeitslosengeld- und Altersrentenansprüchen im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses