KOSTENPLANUNG

I ch spreche mit Ihnen, ob die Durchsetzung Ihres Anliegens auch unter finanziellen Gesichtspunkten vernünftig ist, denn bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis zur zweiten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.

Ich berechne mein Honorar auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder vereinbare mit Ihnen die Abrechnung nach Stundenhonorar, dessen Höhe sich nach dem benötigten Aufwand bemisst. Eine Erstberatung kostet nach dem RVG maximal 210,00 EUR (zzgl. Mwst.), die bei weiterer Inanspruchnahme verrechnet werden.

Qualität hat ihren Preis, das will ich Ihnen nicht verschweigen. Vor bösen – und in der Regel teuren - Überraschungen aber kann und will ich Sie schützen.