Beratung zu:
Nicht alle Konflikte lassen sich außergerichtlich lösen, ein Rechtsstreit ist dann die logische Konsequenz. Die Konfliktparteien können sich zwar vor einigen Gerichten, beispielsweise vor den Amts- und Arbeitsgerichten, selbst vertreten, dies ist allerdings riskant. Denn es sind sowohl die verfahrensrechtlichen Regeln zu beachten als auch strategische Überlegungen anzustellen. Ich kann hier auf meine langjährige prozessuale Erfahrung zurückgreifen.
Vertretung vor allen:- Arbeitsgerichten
- Landesarbeitsgerichten
- und dem Bundesarbeitsgericht
Vertretung vor allen:
- Amtsgerichten
- Landgerichten
- Oberlandesgerichten
Vertretung vor allen:
- Sozialgerichten
- Landessozialgerichten
- und dem Bundessozialgericht
Vertretung in behördlichen Verfahren z. B. bei:
- Bezirksregierungen
- Integrationsämtern
- Vertretung in Einigungsstellen- und Schiedsstellenverfahren