SPEZIALISIERUNG

B estimmte medizinische Bereiche machen eine besondere Qualifikation erforderlich. Nicht anders verhält es sich in der Rechtsberatung: Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Spezialist für arbeitsrechtliche Fragen. Die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht wird von den Anwaltskammern erst nach Absolvierung eines Lehrgangs sowie dem Nachweis erheblicher theoretischer Kenntnisse und der Bearbeitung von mindestens 100 Fällen aus den verschiedenen Teilgebieten des Arbeitsrechts verliehen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, ist mindestens seit drei Jahren zugelassener Anwalt und muss außerdem nachweisen, dass er sein Fachwissen jährlich durch zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert.

Von Fachanwälten wird mit Recht ein hohes qualitatives Niveau erwartet. Als Experte kenne ich die einschlägige Literatur, Rechtsprechung und anhängige Parallelverfahren in allen Teilbereichen des Arbeitsrechts. Bei Rechtsrecherchen für Schriftsätze und Gutachten orientiere ich mich an wissenschaftlichen Maßstäben. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass mein juristisches Handwerkszeug, nämlich arbeitsrechtliche Fachliteratur und Informationsdatenbanken, auch bis in das letzte kleine Detail kanzleiintern vorhanden ist. Für meine Klienten bedeutet dies eine hohe Sachkompetenz und zeitsparende Mandatsbearbeitung.