Meine Kompetenzen:
Sowohl bei Akquisitionen wie auch bei Ausgliederungen ist eine arbeitsrechtliche Due Dilligence unerlässlich. In beiden Fällen spielen die gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang eine wichtige Rolle. Es ergeben sich aus dem Arbeitsrecht erhebliche finanzielle Konsequenzen, die bereits vor der Entscheidung über die Strukturmaßnahme bekannt sein müssen. Angesichts der hochkomplexen Materie ist die Begleitung durch einen Spezialisten zwingend notwendig.
Arbeitsrechtliche Beratung bei:- Unternehmenskäufen
- Fusionen
- Spaltungen
- Betriebsübergängen
- Stilllegungen
Arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübernahmen:
- arbeitsrechtliche Due Dilligence
- Prozesssteuerung nach § 613 a BGB
- Begleitung in den Verhandlungen
Arbeitsrechtliche Beratung bei Ausgliederungen (Outsourcing):
- Feststellung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen
- Prozesssteuerung nach § 613 a BGB
- Begleitung in den Verhandlungen